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HINWEIS: Für das Jahr 2023 endet die Vermarktung von THG-Quoten über Elli leider mit dem 15.10.2023. Der verkürzte Zeitraum basiert auf einem Beschluss der Bundesregierung, die Einreichungsfrist signifikant vorzuziehen.
Seit kurzem können Halter von E-Autos von der THG-Quote profitieren. Das heißt: Geld verdienen durch den Verkauf eingesparter CO2-Emissionen an Unternehmen, die fossile Kraftstoffe in Verkehr bringen. THG steht für Treibhausgas. Die Regelung ist gesetzlich bis 2030 vereinbart und kann jährlich für dasselbe Fahrzeug beantragt werden.
Die Prämie kann man nur für reine Elektrofahrzeuge einreichen, nicht für Plug-in-Hybride. Es spielt keine Rolle, ob das Fahrzeug privat genutzt wird, geleast ist oder als Dienstwagen dient. Sie müssen einfach nur hier eine Kopie Ihres Fahrzeugscheins hochladen. Nach mehrtägiger Prüfung erhalten Sie dann die Auszahlung der Prämie auf Ihr angegebenes Konto.
Sofern man seine THG-Quote nicht verkauft, fließt die Prämie in den Staatshaushalt.
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xDie angegebenen Verbrauchs-und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs-und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter http://www.volkswagen.de/wltp. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2/ erhältlich ist.
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